Ablichtung der Original Gründungsurkunde
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Übersetzung der Gründungsurkunde
Statuten des Vereins , Kaldenkirchener Musikcapelle
§ 1 Mit dem heutigen Tage (4. August 1900) bildete sich hierselbst ein Instrumental Verein unter dem Namen
Kaldenkirchener Musikcapelle
§ 2 Zweck der Capelle ist die Ausbildung der Mitglieder in Concert Marsch und Orchester Musik
§ 3 Die Leitung der Capelle ruht in den Händen eines von den Mitgliedern zu wählenden Dirigenten.
§ 4 Jedes Mitglied hat das Instrument zu spielen, welches ihm nach Maßgabe seiner Veranlagung u
Leistungsfähigkeit vom Dirigenten zugeteilt wurde.
§ 5 Zur Behandlung der geschäftlichen Angelegenheiten wird von den Mitgliedern aus ihrer Mitte ein Vorstand gewählt.
§ 6 Der Vorstand besteht aus
1. dem Vorsitzenden
2. dessen Stellvertreter zugleich Utensilienverwarer
3. dem Cassirer
4. dem Schriftführer
§ 7 Sämtliche Wahlen sind geheim und geschehen mittels Stimmzettel, wobei Stimmenmehrheit entscheidet, bei
Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand, wobei der Vorsitzende zwei Stimmen abzugeben hat
§ 8 Sämtliche Instrumente sind Eigentum der Capelle.
§ 9 Neu hinzutretende Mitglieder unterliegen der Ballotage, zahlen ein Eintrittsgeld von Drei Mark nebst Wochenbeitrag,
letzterer wird vom Vorstand festgesetzt.
§ 10 Es ist Pflicht eines jeden Mitgliedes, bei Übungen, sowie Aufführungen der Musik pünktlich zur Stelle zu sein.
§ 11 Wer bei Musik-Aufführungen fehlt, wird vom Vorstand in eine Strafe genommen, welche in die Vereins-Casse fließt.
§ 12 In der Kaldenkirchener Musikcapelle, werden außer aktive Mitglieder, auch Ehrenmitglieder aufgenommen. Letztere
zahlen einen jährlichen Beitrag von Zwei Mark
§ 13 Ehrenmitglieder haben bei sämtlichen von der Capelle veranstalteten Festlichkeiten freien Zutritt.
Kaldenkirchen, den 6/2 1901 Der Vorstand, gez.
Adolf Mertens, Vorsitzender
Wilh Dammer, Stellvertreter
Gerh Dammer, Cassierer
Wilh Krantzen, Schriftführer
Siegel der Stadt Kaldenkirchen
Gesehen, Der Bürgermeister
gez. Peters 9/2 1901